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Der Keller
Bei einem Hausbau ist ein Keller immer ein sehr großer Finanzierungsposten, jedoch bietet
ein Keller nicht nur Stauraum, sondern kann auch als Wohnraum genutzt werden. Besonders
interessant sind herbei Einliegerwohnungen im Untergeschoss, die man auch hervorragend
vermieten kann und somit die Tilgungsleistung erhöhen kann. Die Voraussetzung für eine
Einliegerwohnung ist jedoch, dass sie abgeschlossen und eine eigene Erschließung hat. So
kann eine Kellerwohnung von Kindern oder auch von den Großeltern bewohnt werden.
Wichtig ist jedoch bei einem Keller als Wohnraum, dass ein optimaler Feuchtigkeitsschutz
und ein Wärmeschutz gegeben ist. Moderne Bausysteme verfügen über Drainagelösungen, die
für eine optimale Dichtigkeit sorgen. Für den Wärmeschutz gelten für eine Kellerwohnung die
gleichen Vorgaben wir für jedes andere Wohnhaus auch. Fertigkellerbauer bieten hier neben
dem bekannten äußeren Vollwärmeschutz mit Dammplatten auch Kelleraußenwände mit einer
integrierten Kerndämmung an, die fertig aus dem Werk geliefert und dann verbaut werden.
Besonders sorgfältig muss beim Bau einer Kellerwohnung jedoch auf die Vermeidung von
Wärmebrücken geachtet werden. Kritische Punkte sind hierbei immer die Fenster,
Lichtschächte und Kragplatten. Selbst bei sehr gut gedämmten Kellern gibt es immer wieder
Stellen, die nicht ausreichend gedämmt sind und an denen sich schnell Schimmel bilden kann.
Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Bauwerk aus sondern vor allem auf die Gesundheit.
Im Bezug auf die Bauhöhe gibt es für einen Nutzkeller keine baurechtlichen Anforderungen,
die berücksichtigt werden müssen. Allerdings gibt es in manchen Bundesländern klare
Vorgaben für Wohnräume im Keller. Hierbei müssen Mindestmaße eingehalten werden, die
zwischen 2,40 und 2,50 Metern liegen.